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Warum zahlt die Krankenkasse Augenlasern nicht?

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Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen

Wenn Sie unter Augenproblemen wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung leiden und eine Behandlung wie Augenlasern in Erwägung ziehen, fragen Sie sich sicherlich, ob die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen.

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Das hilft Ihnen eine Entscheidung zu treffen und vielleicht schon bald ohne Brille oder Kontaktlinsen eine bessere Sicht genießen zu können.

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Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen

Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist ein wichtiger Aspekt für Patienten, die sich einer Behandlung wie dem Augenlasern unterziehen möchten. Bei dieser modernen Methode der Korrektur von Fehlsichtigkeiten wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung wird mittels Laser die Form der Hornhaut verändert, um eine verbesserte Sehkraft zu erreichen. Viele Menschen erhoffen sich dadurch eine dauerhafte Alternative zur Brille oder Kontaktlinsen. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die gesetzlichen Krankenkassen die Kostenübernahme für das Augenlasern bewilligen?

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bei Augenlasern

Bei der Kostenübernahme für eine Augenlaserbehandlung gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit dieser Behandlung besteht. Sollte eine Brille oder Kontaktlinsen nicht ausreichen, die Sehschwäche zu beheben, könnte eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgen. Allerdings sind die Kriterien für das medizinische Erfordernis einer Laserbehandlung sehr schwer zu erreichen. Auch muss das zu verwendende Verfahren zur Augenkorrektur von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt sein, wie zum Beispiel LASIK, PRK oder Femto-LASIK. Die Entscheidung über die Kostenübernahme erfolgt von Fall zu Fall. Um sicherzustellen, dass ein Antrag auf Kostenübernahme erfolgreich ist, empfiehlt es sich daher, sich im Vorfeld gründlich über die Kriterien der Krankenkasse zu informieren und alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen.

Kriterien der gesetzlichen Krankenkassen zur Kostenübernahme

Um in den Genuss einer finanziellen Unterstützung zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die gesetzlichen Krankenkassen legen hohe Maßstäbe an, um sicherzustellen, dass nur Patienten mit medizinischer Notwendigkeit von den Kostenübernahmen profitieren. Zu den wichtigsten Kriterien zählen die Art der Fehlsichtigkeit, wie beispielsweise Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit, sowie deren Ausprägung. Auch die Stabilität der Fehlsichtigkeit spielt eine Rolle bei der Entscheidung über eine Kostenübernahme. Darüber hinaus werden auch individuelle Risikofaktoren wie das Vorhandensein von Hornhautverkrümmungen oder andere Augenerkrankungen berücksichtigt. Während einige gesetzliche Krankenkassen generell keine Leistungen für das Augenlasern übernehmen, bieten andere einen begrenzten Leistungsumfang an. Gegebenenfalls sollten Sie alternative Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht ziehen.

Leistungsumfang und -grenzen der gesetzlichen Krankenkassen bei Augenlasern

Bei der Kostenübernahme für das Augenlasern durch die gesetzlichen Krankenkassen ist es wichtig, den Leistungsumfang und die Grenzen zu beachten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich nur in bestimmten Fällen die Kosten für eine Augenlaserbehandlung. Diese sind in der Regel auf medizinische Notwendigkeiten beschränkt, wie beispielsweise bei schweren Sehbeeinträchtigungen oder einer starken Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit. Auch bestimmte Hornhautverkrümmungen können eine Kostenübernahme rechtfertigen. Dabei werden in der Regel standardisierte Verfahren wie LASIK, Trans-PRK oder Femto-LASIK angewendet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Patienten automatisch Anspruch auf eine Kostenübernahme haben und dass jede Krankenkasse individuelle Kriterien zur Beurteilung festlegt. Zusätzlich gibt es auch Leistungsgrenzen, zum Beispiel bezüglich des Alters eines Patienten oder bei bestehenden Vorerkrankungen. Daher empfiehlt es sich vor einer Behandlung immer, mit seiner Krankenkasse Rücksprache zu halten und gegebenenfalls eine Genehmigung einzuholen.

Tipps zur Beantragung einer Kostenübernahme für das Augenlasern

Wenn Sie unter Fehlsichtigkeit leiden und eine dauerhafte Lösung suchen, ist das Augenlasern möglicherweise eine geeignete Behandlungsmethode für Sie. Doch wie können Sie die Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen?

Informieren Sie sich über die Voraussetzungen: Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Fehlsichtigkeit bestimmte Kriterien erfüllt. In der Regel werden Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung ab einer bestimmten Dioptrienzahl als behandlungsbedürftig eingestuft.

Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Um Ihren Antrag auf Kostenübernahme zu unterstützen, benötigen Sie verschiedene Dokumente wie ärztliche Berichte, Untersuchungsergebnisse und Angaben zur bisherigen Brillen- oder Kontaktlinsennutzung.

Formulieren Sie einen überzeugenden Antragstext: Beschreiben Sie in Ihrem Antrag ausführlich Ihre Motivation für das Augenlasern sowie die Einschränkungen durch Ihre Fehlsichtigkeit im Alltag. Erklären Sie auch, warum alternative Behandlungsmethoden wie Brille oder Kontaktlinsen für Sie nicht ausreichend sind.

Beachten Sie die Kriterien der Krankenkassen: Die gesetzlichen Krankenkassen haben spezifische Richtlinien zur Kostenübernahme beim Augenlasern. Achten Sie darauf, dass Ihr Antrag diese Kriterien erfüllt und fügen gegebenenfalls weitere medizinische Gutachten hinzu.

Bleiben Sie geduldig und hartnäckig: Die Bearbeitungsdauer für Ihren Antrag kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollte Ihr Antrag zunächst abgelehnt werden, können Sie einen Widerspruch einlegen und gegebenenfalls weitere medizinische Nachweise vorlegen.

Denken Sie daran, dass individuelle Faktoren eine Rolle spielen können und es keine Garantie für die Übernahme der Kosten gibt. Informieren Sie sich daher vorab gründlich über den Leistungsumfang Ihrer Krankenkasse.

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Alternativen zur kostenfreien Behandlung durch die gesetzliche Krankenkasse

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen die Kostenübernahme verweigern, gibt es dennoch einige Optionen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Eine Möglichkeit ist die private Zusatzversicherung, die bestimmte Leistungen im Bereich des Augenlaserns abdeckt. Hierbei sollten jedoch die individuellen Vertragsbedingungen beachtet werden.

Des Weiteren bieten manche Kliniken auch Ratenzahlungsmodelle an, um die Kosten für das Augenlasern auf mehrere Monate zu verteilen. Eine weitere Alternative besteht darin, sich über mögliche Zuschüsse von Stiftungen und Organisationen zu informieren, die finanzielle Unterstützung bei der Behandlung anbieten. Zudem kann es sinnvoll sein, verschiedene Augenkliniken hinsichtlich ihrer Preise und Zahlungsmodalitäten zu vergleichen. So lässt sich möglicherweise eine kostengünstigere Lösung finden. Insgesamt gibt es also verschiedene Wege der finanziellen Unterstützung, auch wenn eine direkte Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht gegeben ist.

Wann kann man sich die Augen lasern lassen?

Ich bin kurzsichtig

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Ich trage eine Lesebrille

Ich habe eine Hornhautverkrümmung

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